Die Soliparty ist tot - es lebe der Soliabend

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Für alle die sich schon gefreut haben sollten, haben wir leider eine traurige Nachricht:

Unsere Berliner Soliparty am 5.12. muss leider ausfallen!

U.a. ist der Grund dafür, das der Ort an dem wir diese Party machen wollten - die Brunnenstraße 183 - gestern (24.11.) von der Polizei geräumt wurde.
Leider hat es mal wieder ein selbstverwaltetes Hausprojekt getroffen. Was nun aus den Bewohner_innen und dem Umsonstladen wird, der für viele Menschen ein wichtiger Anlaufpunkt geworden ist, ist unklar.
Hausprojekte sind wichtige Orte für viele Menschen - um so enttäuschender ist diese Räumung.

Natürlich lassen wir uns davon nicht unterkriegen und organisieren stattdessen einen netten Soliabend mit VoKü/Brunch und ähnlichen Überraschungen.
Wo und wann das ganze stattfinden wird, sind wir gerade am klären und informieren natürlich früh genug darüber.  Nähere Infos also gleiche Stelle - gleiche Welle.

Unsere Soliparty wollen wir dann Anfang des Jahres natürlich nachholen. Auch darüber folgen Infos.

Hintergründe - Warum machen wir diesen Soliabend?

Letztes Jahr wurden 10 Tierrechtler_innen in Österreich festgenommen und 3 1/2 Monate in Untersuchungshaft festgehalten. Zudem wurden ihre und die Wohnungen anderer Aktivist_innen durchsucht; das ganze passierte in den frühen Morgenstunden, was die psychischen Belastungen noch erheblich erhöhte.

 

Inzwischen sind die Aktivist_innen zwar wieder frei, ihnen wurden jedoch nun ihre Anklagebescheide zugeschickt, wegen angeblicher “Bildung einer kriminellen Vereinigung” (nach Paragraph 278a - vergleichbar mit dem Paragraphen 129a in Deutschland). Nachdem die Justiz alle anderen Vorwürfe fallen lassen musste, hält sie trotzdem an der Bildung dieser ominösen kriminellen Vereinigung fest (als wolle sie um jeden Pres ein Exempel statuieren?!).

Als Gründe für die Anklage werden u.a. Organisation und Durchführung von Demonstrationen, Organisation und Durchführung von Infoveranstaltungen, Schreiben und Verteilen von Infomaterial/Flyern und eine kleine Vordachbesetzung (was sonst eher eine kleine Strafe bzw. Bußgeld nach sich zieht) genannt - daraus ergibt sich ganz klar: Jede_r, die_der ihr_sein Recht auf Versammlung und politische Mitbestimmung nutzt, ist natürlich auch höchstkriminell: Wir sind alle 278a (129a)!

Die Prozesse gegen die “Austrian 10″ werden vermutlich Anfang 2010 beginnen - und bei “wohlwollenden Schätzungen” wird mit ca. 500.000 € Prozesskosten gerechnet.

Diese Repressionen gehen uns alle an und deshalb wollen wir von Nandu die Betroffenen unterstützen.

Wenn Ihr weitere Informationen über die (aktuelle) Situation in Österreich haben wollt, schaut einfach auf der Anti-Repressionsseite oder der Seite der Basisgruppe Tierrechte vorbei.